Bodenbeschichtungen nach WHG
Als Rahmengesetz für den Gewässerschutz weist das Wasserhaushaltsgesetz im Grundsatzparagraphen darauf hin, dass jeder verpflichtet ist, eine Verunreinigung der Gewässer zu verhindern.
Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe müssen so beschaffen sein, dass eine Verunreinigung von Gewässern und Grundwasser oder eine sonstige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu beanstanden ist.
Die Bodenbeschichtung in solchen Anlagen erfordert den Einsatz entsprechender Schutzsysteme. Das Beschichtungssystem muss zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Beanspruchungen standhalten, gegen Flüssigkeiten beständig sein und flüssigkeitsdicht bleiben.
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